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BGH, 14.07.1993 - 3 StR 238/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Strafrahmens bei Handel mit erheblichen Mengen Heroin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 14.07.1993 - 3 StR 238/93
Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die mögliche Nachholung der Unterbringung nicht (vgl. § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5), da der Angeklagte die Nichtanwendung des § 64 StGB von seinem Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen hat (vgl. BGHSt 38, 362). - BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 14.07.1993 - 3 StR 238/93
Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die mögliche Nachholung der Unterbringung nicht (vgl. § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5), da der Angeklagte die Nichtanwendung des § 64 StGB von seinem Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen hat (vgl. BGHSt 38, 362). - BGH, 24.08.1983 - 2 StR 476/83
Keine Anwendung eines erhöhten Strafrahmens bei Erfüllung eines Regelbeispiels - …
Auszug aus BGH, 14.07.1993 - 3 StR 238/93
Dabei hat sie nicht erkennen lassen, ob ihr bewußt war, daß sie trotz des Vorliegens eines Regelbeispieles aufgrund der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten das Vorliegen eines besonders schweren Falles verneinen konnte (vgl. BGH NStZ 1984, 27;… BGHR BtMG § 29 III Strafrahmenwahl 6 und 7).
- BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls …
Auszug aus BGH, 14.07.1993 - 3 StR 238/93
Dabei hat sie nicht erkennen lassen, ob ihr bewußt war, daß sie trotz des Vorliegens eines Regelbeispieles aufgrund der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten das Vorliegen eines besonders schweren Falles verneinen konnte (vgl. BGH NStZ 1984, 27; BGHR BtMG § 29 III Strafrahmenwahl 6 und 7). - BGH, 18.07.1990 - 1 StR 317/90
Ablehnung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - …
Auszug aus BGH, 14.07.1993 - 3 StR 238/93
Angesichts dieser Umstände lag eine Anordnung nach § 64 StGB in einer Weise nahe, daß sich das Fehlen der Prüfung unter diesem Gesichtspunkt als durchgreifender sachlich-rechtlicher Mangel darstellt (vgl. auch BGHR StGB § 64 Anordnung 2). - BGH, 16.06.1988 - 2 StR 287/88
Bemessung der Strafe nach § 29 Abs. 3 Ziff. 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Auszug aus BGH, 14.07.1993 - 3 StR 238/93
Dabei hat sie nicht erkennen lassen, ob ihr bewußt war, daß sie trotz des Vorliegens eines Regelbeispieles aufgrund der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten das Vorliegen eines besonders schweren Falles verneinen konnte (vgl. BGH NStZ 1984, 27; BGHR BtMG § 29 III Strafrahmenwahl 6 und 7).